HSG Krefeld Niederrhein kämpft weiter um den Startplatz in der 2. Bundesliga

Die HSG Krefeld Niederrhein hat am 07.08.2026 beim zuständigen Landgericht Dortmund einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Ziel ist es u.a., den Handball-Bundesliga e.V. (HBL) zu verpflichten, die HSG kurzfristig doch noch zum Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga zuzulassen. Die HSG Krefeld Niederrein betritt insofern juristisches Neuland, als eine vergleichbare Konstellation in Deutschland so kurz vor Saisonbeginn noch nicht entschieden werden musste.

Montag, 10. Aug. 2026
Foto: @samla

Die HSG Krefeld Niederrhein hat am 07.08.2026 beim zuständigen Landgericht Dortmund einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Ziel ist es u.a., den Handball-Bundesliga e.V. (HBL) zu verpflichten, die HSG kurzfristig doch noch zum Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga zuzulassen. Die HSG Krefeld Niederrein betritt insofern juristisches Neuland, als eine vergleichbare Konstellation in Deutschland so kurz vor Saisonbeginn noch nicht entschieden werden musste.

„Das sind wir unserer Mannschaft, den Sponsoren, Fans und unserem gesamten Umfeld in Anbetracht der besonderen Umstände schuldig“, begründet HSG-Geschäftsführer André Schicks diesen Schritt.

Sportlich war die am Ende der Saison 2025/2026 als Tabellenvorletzter aus der 2. Bundesliga abgestiegen. Am 17.07.2026 räumte die HSG Nordhorn-Lingen allerdings öffentlich ein, dass sich der Club weiterhin in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation befindet“. Die Lizenzierungskommission (LZK) der HBL stellte „nicht unerhebliche Abweichungen gegenüber den im Frühjahr 2026 von dem HSG Nordhorn e.V. im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2026/27 gemachten Angaben“ fest und verhängte diverse Auflagen.

Dadurch alarmiert begann die HSG Krefeld Niederrhein mit der Unterstützung diverser Finanzexperten, die wirtschaftlichen Verhältnisse der HSG Nordhorn Lingen auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen detailliert zu durchleuchten. Bereits hierbei ergaben sich erhebliche Verdachtsmomente dafür, dass die HSG Nordhorn-Lingen bewusst falsche Angaben gemacht hat. Mittlerweile konnte die HSG Krefeld Niederrhein weitere Lizenzierungsunterlagen der HSG Nordhorn-Lingen sichten, die diesen Verdacht bestätigen. Die Analyse zeigt unter anderem, dass die HSG Nordhorn-Lingen bereits im Zuge des Nachlizenzierungsverfahrens für die Saison 2025/26 der LZK falsche Zahlen vorgelegt hat.

Schwerwiegende Buchungsfehler

So übermittelte die HSG Nordhorn-Lingen der Lizenzierungskommission zunächst einen Jahresabschluss zum 30.06.2025 mit einem im Gegensatz zum Vorjahresstichtag 30.06.2024 leicht verbesserten negativen Eigenkapital in Höhe von -EUR 151.000. Das positive Jahresergebnis belief sich auf +EUR 5.000. Am 29.01.2026 informierte Michael Jonker, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Geschäftsführer der HSG Nordhorn-Lingen GmbH bestellt war, die Lizenzierungskommission darüber, dass der eingereichte Jahresabschluss falsch sei und korrigiert werden müsse. Einen Tag später legte die HSG Nordhorn-Lingen der Lizenzierungskommission einen grundlegend korrigierten Jahresabschluss zum 30.06.2025 vor. Den korrigierten Jahresabschluss begründete die HSG Nordhorn-Lingen mit verschiedenen Buchungsfehlern. Im Wesentlichen seien Erträge versehentlich der falschen Saison zugeordnet worden, sei die Rechnungsabgrenzung des Premium Cups falsch gebucht, die Einnahmen aus Dauerkarten/Sponsoring 2025/26 bereits in 2024/25 vereinnahmt und Forderungsbestände fehlerhaft ausgewiesen worden.

Auf der Grundlage des korrigierten Jahresabschlusses stellte sich die finanzielle Situation der HSG Nordhorn-Lingen tatsächlich völlig anders dar:

– Das negative Eigenkapital verschlechterte sich um EUR 627.972 (!) – von EUR 151.000 Euro auf nunmehr EUR 778.972

– Zahlungen aus Werbeverträgen des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von über EUR 333.000 wurden vorgezogen

– Einnahmen eines Turniers über mehr als EUR 232.000 wurden vorgezogen

– Die Erlöse aus Werbung mussten um EUR 513.000 gemindert werden und sanken auf EUR 2.5 Mio.

– Trotz dieses Vorziehens verschlechterte sich die Liquidität zusätzlich um EUR 100.000

Der nachträglich korrigierte, öffentlich zugängliche Jahresabschluss zum 30.06.2025 weist somit massiv verschlechterte Kennziffern aus. Es wird deutlich, dass die HSG Nordhorn-Lingen ohne „außerordentliche Eilmaßnahmen“ schon die Saison 2024/25 mangels ausreichender Liquidität nicht ordnungsgemäß hätte beenden können. Ein im Anschluss eingereichter Zwischenabschluss zum 31.12.2025 spiegelte eine vermeintliche Verbesserung der Situation wider. Die scheinbare Verbesserung des Eigenkapitals von minus EUR 779.000 auf minus EUR 105.000 (31.12.2025) beruht in Wahrheit aber fast ausschließlich auf einmaligen Sondereffekten: einer Kapitalzuführung stiller Gesellschafter über EUR 510.000 und einem Halbjahresüberschuss, der wiederum zu einem großen Teil aus einem Darlehensverzicht der SMG Sport Marketing Gronau GmbH in Höhe von EUR 90.000 besteht. Hinzu kommt, dass nochmals in deutlich sechsstelliger Höhe Sponsoreneinnahmen vorgezogen wurden, die eigentlich für die Saison 2026/27 verplant waren. Das operative Geschäft war weiterhin substanziell in Höhe eines sechsstelligen Betrags im Minus, was die Krisensituation weiter verschärfte. Die Wirtschaftsprüfer der HSG Nordhorn-Lingen haben im Zwischenabschluss eine bilanzielle Überschuldung festgestellt und ausdrücklich erwähnt, dass eine Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung nicht beauftragt sei. Ihrer auf Basis der Angaben der Geschäftsführung abgegebene Fortführungsprognose haben sie mit Empfehlungen verbunden: Umsatzsteigerung und Kostenreduktion, regelmäßige Prüfung der Liquidität und der monatlichen BWA und die Stabilisierung des Eigenkapitals.

Expertenanalyse konkretisiert Vorwurf der Täuschung der HSG Nordhorn-Lingen

Nach Einschätzung der von der HSG Krefeld Niederrhein beauftragten Experten liegen schwerwiegende Indizien vor, die auf eine Täuschung der HSG Nordhorn-Lingen zum Zweck der Lizenzerteilung hindeuten:

1. Einheitliche Fehlerrichtung – Alle festgestellten Buchungsfehler wirkten ausschließlich zugunsten der HSG Nordhorn-Lingen und verbesserten das Ergebnis 2024/25. Zufällige Buchungsfehler dagegen würden statistisch in beide Richtungen wirken.

2. Art der Buchungen – Die vorzeitige Vereinnahmung von Erlösen der Folgesaison betrifft komplexe Abgrenzungsentscheidungen, keine einfachen Zahlendreher. Mehrere gleichgerichtete Fehlentscheidungen an dieser Stelle sprechen für eine systematische Manipulation.

3. Zeitlicher Ablauf – Die günstige Fassung wurde fristgerecht zum 1. November 2025 eingereicht. Die Korrektur erfolgte erst am 30. Januar 2026, kurz nach einem Lizenzgespräch. Dies deutet auf ein planvolles Vorgehen hin: Das Muster „günstige Zahl zur Frist, ungünstige Zahl danach“ ist ein deutlicher Warnhinweis, der die Lizenzierungskommission (LZK) zwingend zum Einschreiten hätte veranlassen müssen.

4. Größenordnung – Die Ergebniskorrektur von EUR 627.000 entspricht mehr als 20 Prozent des Jahresumsatzes. Bei bereits aufgezehrtem Eigenkapital handelt es sich um keine Bagatelle, sondern um eine für die Lizenzierung entscheidende Abweichung.

5. Eklatante Planabweichungen – Sowohl die Höhe der Planabweichung als auch der Umfang der wiederholt vorgezogenen Sponsorenzahlungen werfen Fragen auf. Wenn die Umsätze wie angegeben eingedeckt gewesen wären, ist nicht plausibel, wie es bereits im Juli 2026 zu solchen finanziellen Problemen kommen konnte.

6. Anlagen des Zwischenabschlusses fehlerhaft – Die Anlagen des Zwischenabschlusses vom 31.12.2025, die auch Grundlage der späteren Lizenzerteilung im April 2026 waren, enthalten an verschiedenen Stellen längst korrigierte wirtschaftliche Kennziffern – jeweils unterschrieben vom Geschäftsführer am 02.03.2026.

LZK ignoriert Sachlage

Die oben genannten Umstände hatten keine Auswirkungen auf die Lizenzerteilung. Die Einreichung des in wesentlichen Punkten falschen Jahresabschlusses und der fehlerhaften Anlagen im Zwischenabschluss hatten keine Auswirkungen auf die Lizenzerteilung. Der die LZK unterstützende Gutachter bescheinigte der HSG Nordhorn-Lingen vielmehr – teilweise unter Angabe veralteter Zahlen aus dem falschen Jahresabschluss – noch am 22.04.2026 eine positive Fortführungsprognose, auf deren Basis eine auflagen- und bedingungsfreie Lizenz erteilt wurde. Sowohl der Wirtschaftsprüfer der HSG Nordhorn-Lingen als auch der Gutachter der HBL haben im Wesentlichen die Angaben der Geschäftsführung der HSG Nordhorn-Lingen GmbH zugrunde gelegt. Selbst die Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer der HSG Nordhorn-Lingen im Zusammenhang mit dem korrigierten Jahresabschluss 2024/25 hat die LZK im Zuge des Lizenzierungsverfahrens 2026/27 nicht aufgegriffen, sondern sich bei der Lizenzerteilung auf eine unrealistische Planung verlassen, hinsichtlich derer Indizien auf Angabe tatsächlich nicht eingedeckter Werbeerlöse bestehen. Die LZK und der Gutachterausschuss haben die Beurteilung im Kern auf eine Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung reduziert und die aus den Unterlagen ersichtliche, prekäre Liquiditätssituation der HSG Nordhorn-Lingen außen vorgelassen. So hat nach Kenntnis der HSG Krefeld Niederrhein z.B. auch keine Prüfung der angegebenen Werbeerlöse stattgefunden; stattdessen hat die LZK am 22.04.2026 uneingeschränkt die Lizenz erteilt.

Vorwürfe beziehen sich auf die handelnden Personen

Die HSG Krefeld Niederrhein möchte ausdrücklich klarstellen, dass sich die erhobenen Vorwürfe allein gegen die unmittelbar Handelnden richten, die für die rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung verantwortlich sind und insbesondere nicht gegen Mannschaft, Fans und Sponsoren der HSG Nordhorn-Lingen.

HBL weiterhin nicht gesprächsbereit

Die HSG Krefeld Niederrhein hatte während des gesamten Verfahrens Gesprächsbereitschaft signalisiert, um gemeinsam mit der HBL eine für alle Beteiligten den Umständen angemessene Lösung zu finden. Anlässlich eines solchen Gespräches hätten auch die von der HSG Krefeld Niederrhein – bislang unwidersprochen gebliebenen – Vorwürfe gegen die HSG Nordhorn-Lingen und die LZK entkräftet werden können. Eine Reaktion der HBL auf offiziellem Weg blieb bislang aus. Der HSG Krefeld Niederrein bliebt damit nur der weitere Rechtsweg.

„Davon lassen wir uns nicht beirren. Wir werden weiterhin alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um den Sachverhalt restlos aufzuklären und unsere Ansprüche geltend zu machen“, blickt André Schicks nach vorne.

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