Landgericht Dortmund weist Antrag der HSG Krefeld Niederrhein auf einstweilige Verfügung zurück

Das Landgericht Dortmund hat nach mehrstündiger Verhandlung und mehreren Sitzungsunterbrechungen den Antrag der HSG Krefeld Niederrhein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich des Startrechts in der 2. Handball-Bundesliga zurückgewiesen.

Mittwoch, 19. Aug. 2026

Landgericht Dortmund weist Antrag der HSG Krefeld Niederrhein auf einstweilige Verfügung zurück

Das Landgericht Dortmund hat nach mehrstündiger Verhandlung und mehreren Sitzungsunterbrechungen den Antrag der HSG Krefeld Niederrhein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich des Startrechts in der 2. Handball-Bundesliga zurückgewiesen.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen der HSG Krefeld Niederrhein derzeit noch nicht vor und sind nicht vor kommender Woche Mittwoch zu erwarten. Die HSG nimmt die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis. Nach unserem Eindruck der Verhandlung hat das Gericht das Nachrücken nach dem 30.6. und damit nach Beendigung des Spieljahres 2025/2026 als letztlich zu hohe Hürde wahrgenommen. Nach Eingang und sorgfältiger Prüfung der Urteilsgründe wird die HSG gemeinsam mit ihren rechtlichen Beratern über das weitere Vorgehen und mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden.

Unabhängig von der Frage der Ligazugehörigkeit und trotz weiter anfallender Kosten, die uns als kleinen Verein zusätzlich belasten, hält die HSG Krefeld Niederrhein an ihrem Anliegen fest, eine vollständige und transparente Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung an die HSG Nordhorn-Lingen zu erreichen.

Die aktuelle Entwicklung unterstreicht aus Sicht der HSG die Notwendigkeit einer umfassenden Klärung. Diverse Medienhäuser berichten am heutigen Tag über eine möglicherweise zeitnah bevorstehende Stellung eines Insolvenzantrags durch die HSG Nordhorn-Lingen noch vor dem Saisonstart. Der HSG Krefeld Niederrhein liegen hierzu derzeit keine eigenen, abschließend verifizierten Erkenntnisse vor.

Vor diesem Hintergrund sieht die HSG weiterhin erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Umstände und Entscheidungsgrundlagen des Lizenzierungsverfahrens. Dabei geht es ausdrücklich nicht allein um die sportliche und wirtschaftliche Situation der HSG Krefeld Niederrhein, sondern auch um die grundsätzliche Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit von Lizenzierungsentscheidungen und letztendlich um die Integrität des Wettbewerbes im professionellen Handball.