Die HSG Krefeld Niederrhein hat daher in der vergangenen Woche die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche initiiert und Strafanzeige erstattet. Parallel verfolgt werden die zunächst vorgesehenen verbandsinternen Rechtsbehelfe. Mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren beschränkt sich die HSG Krefeld Niederrhein bei der Darstellung des Sachverhalts auf die wesentlichen Punkte:
Wirtschaftliche Entwicklung der HSG Nordhorn-Lingen seit der Saison 2024/25
Seit der Saison 2024/25 lebt die HSG Nordhorn-Lingen deutlich über ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Sie unterhält dabei einen Kader, der nicht annährend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Nach Ansicht der HSG Krefeld Niederrhein bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die HSG Nordhorn-Lingen seit der Spielzeit 2024/25 über die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügte, die Voraussetzung für die Erlangung der Lizenz gewesen wäre. Die Lizenz für die Spielzeiten 2024/25, 2025/26 und 2026/27 hat sie jeweils nur auf Grundlage unrealistischer und unzutreffender Planungsangaben erhalten. Die HSG Nordhorn-Lingen verfehlte schon in der Saison 2024/25 die im Lizenzantrag angegebenen Umsatzziele um ca. 500.000 Euro. Der öffentlich zugängliche Jahresabschluss zum 30. Juni 2025 weist deutlich verschlechterte wirtschaftliche Kennzahlen aus, darunter einen Verlust sowie einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in substanzieller sechsstelliger Höhe.Ohne „außerordentliche Eilmaßnahmen“ hätte die HSG Nordhorn-Lingen schon die Spielzeit 2024/25 mangels ausreichender Liquidität nicht ordnungsgemäß beenden können. Nach Einschätzung der HSG Krefeld Niederrhein konnte die Liquidität nur dadurch gesichert werden, dass Erlöse aus der Folgesaison 2025/26 in das laufende Spieljahr vorgezogen wurden. Dies ist nachvollziehbar anhand des im Jahresabschluss sprunghaft angestiegenen sog. passiven Rechnungsabgrenzungspostens, der sich innerhalb eines Jahres um rund eine halbe Million Euro erhöhte.
Fragen zum Lizenzierungsverfahren der Saison 2025/26
Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht der HSG Krefeld Niederrhein die Frage, auf welcher wirtschaftlichen Grundlage die Lizenz für die Saison 2025/26 an die HSG Nordhorn-Lingen weitestgehend unbehelligt erteilt wurde. Die Antwort liegt nach Einschätzung der HSG Krefeld Niederrhein in einer (erneut) nicht belastbaren Planung. So konnte die HSG Nordhorn-Lingen am Ende die Saison 2025/26 dann auch nur aufgrund einer einmaligen außerordentlichen Liquiditätsmaßnahme und weiterer vorgezogener Erlöse, diesmal aus der Saison 2026/27, beenden. Die bestandsgefährdende Kernsituation der HSG Nordhorn-Lingen wurde dadurch nicht gelöst, da im rein operativen Geschäft die HSG Nordhorn-Lingen vermutlich auch in der Spielzeit 2025/26 substantiell sechsstellig „unter Wasser“ gewesen sein wird (Jahresabschluss zum 30. Juni 2026 ist noch nicht veröffentlicht).Darüber hinaus liegen der HSG Krefeld Niederrhein Anhaltspunkte dafür vor, dass die HSG Nordhorn-Lingen der Lizenzierungskommission im Verlauf der Saison 2025/2026 zunächst einen inhaltlich falschen Jahresabschluss 2024/25 übermittelt, der bilanziell ein von der Realität diametral abweichendes, positives Bild zeichnet. Den fehlerhaften Abschluss musste die HSG Nordhorn-Lingen später korrigieren. Die korrigierte Version, die der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung entspricht, haben die Verantwortlichen der Lizenzierungskommission erst nach Beendigung des im November 2025 stattgefundenen Nachlizenzierungsverfahrens für die Saison 2025/26 übermittelt. Anlass zum Einschreiten in Anbetracht der vorgeschilderten Umstände bestand aus Sicht der Lizenzierungskommission nicht, sie blieb untätig.
Lizenzerteilung für die Spielzeit 2026/27
Auch die Erteilung der Lizenz für die Saison 2026/27 wirft aus Sicht der HSG Krefeld Niederrhein erhebliche Fragen auf. Nach ihrer Einschätzung müsste sich während des Lizenzierungsverfahrens eine erhebliche Liquiditätslücke der HSG Nordhorn-Lingen in einer geschätzten Höhe von 1,0-1,5 Mio. Euro abgezeichnet haben, da zusätzlich der Hauptsponsor am 31. März 2026 seinen Ausstieg zum Ende der Saison 2025/26 bekannt gab. Dennoch erhielt die HSG Nordhorn-Lingen am 22. April 2026 die Lizenz für die Saison 2026/27 ohne Auflagen oder Bedingungen. Die bereits 17 (!) Tage nach Beginn des Geschäftsjahres 2026/27 eingetretene wirtschaftliche Krise begründet aus Sicht der HSG Krefeld Niederrhein erhebliche Zweifel an der erneuten (!) Belastbarkeit der dem Lizenzantrag zugrunde gelegten Planungen. Sowohl die eingereichten wirtschaftlichen Angaben als auch deren Prüfung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens bedürfen nach Bewertung der HSG Krefeld Niederrhein einer umfassenden Aufklärung. Welche Planungsunterlagen wurden seitens der HSG Nordhorn-Lingen eingereicht, um unter den gegebenen Umständen eine einschränkungsfreie Lizenz erhalten zu haben? Neben weiteren, der HSG Krefeld Niederrhein vorliegenden Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten indiziert schon allein der “Eröffnungs-Kollaps“ der HSG Nordhorn-Lingen gerade mal nur 17 Tage nach Beginn des Geschäftsjahres 2026/2027 zwingend, dass in offenbar beträchtliche Ausmaße mit “geschönten” Zahlen innerhalb des Lizenzantrags gearbeitet wurde. Nicht ohne Grund haben sowohl der neue Geschäftsführer der HSG Nordhorn-Lingen GmbH als auch die HBL diesen Sachverhalt öffentlich im Grunde bestätigt.