Die HSG Krefeld Niederrhein verfolgt die aktuellen Medienberichte über die wirtschaftliche Situation der HSG Nordhorn-Lingen sowie die darin erhobenen Vorwürfe mit großer Aufmerksamkeit und Sorge.
Als nicht unmittelbar an dem Verfahren beteiligter Verein werden wir die Inhalte der Berichterstattung oder die erhobenen Vorwürfe derzeit nicht bewerten. Im Sinne des Handballsports und aller beteiligten Vereine hoffen wir ausdrücklich, dass sich die im Raum stehenden Vorwürfe einer möglichen Täuschung im Lizenzierungsverfahren nicht bestätigen.
Unabhängig hiervon steht für uns außer Frage, dass die HSG Krefeld Niederrhein als Tabellen-17. der Saison 2025/2026 sportlich aus der 2. Handball-Bundesliga abgestiegen ist.
Sollte sich jedoch im Rahmen der nun anstehenden Aufarbeitung herausstellen, dass die Lizenz der HSG Nordhorn-Lingen auf Grundlage unzutreffender oder unvollständiger wirtschaftlicher Angaben erteilt worden ist, hätte dies aus unserer Sicht erhebliche Auswirkungen auf die sportliche Wertung der vergangenen Saison.
Nach unserer Auffassung steht fest, dass der sportliche und wirtschaftliche Ausgang der Saison unter diesen Voraussetzungen anders zu bewerten wäre. Wäre der HSG Nordhorn-Lingen die Lizenz nicht erteilt worden, wäre die HSG Krefeld Niederrhein in der Saison 2025/2026 nicht aus der 2. Handball-Bundesliga abgestiegen. Gleiches gilt nach unserer Einschätzung für den Fall einer Insolvenz der HSG Nordhorn-Lingen bis zum 30. Juni 2026.
Vor diesem Hintergrund haben wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie im Interesse der Integrität des Wettbewerbs anwaltliche Beratung in Anspruch genommen. Ziel ist die sorgfältige Prüfung des Sachverhalts sowie der sich gegebenenfalls daraus ergebenden sport- und zivilrechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Für die HSG Krefeld Niederrhein steht dabei nicht die öffentliche Diskussion im Vordergrund, sondern die umfassende und transparente Aufklärung der Vorgänge. Sollte sich bestätigen, dass im Lizenzierungsverfahren gegen geltende Vorgaben verstoßen wurde, erwarten wir, dass die zuständigen Gremien die erforderlichen Konsequenzen ziehen und dabei die berechtigten Interessen aller betroffenen Vereine angemessen berücksichtigen.
Das Lizenzierungsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil eines fairen und glaubwürdigen Wettbewerbs. Vereine, die wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln und die vorgegebenen Regularien einhalten, müssen darauf vertrauen können, dass diese Maßstäbe für alle Teilnehmer gleichermaßen gelten. Nur so lassen sich Chancengleichheit, Fairness und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs dauerhaft gewährleisten.
Die HSG Krefeld Niederrhein wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und ihre berechtigten Interessen im Rahmen der geltenden rechtlichen Möglichkeiten wahren.